PRESSEMITTEILUNG
Heute begehen die Vereinten Nationen und alle Nationen der Welt den 63. Jahrestag der Verabschiedung der Resolution 1514 (XV) durch die Generalversammlung am 14. Dezember 1960 über die Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker, die auch als Magna Carta der Dekolonisierung bekannt ist.
Mit der Resolution 1514 (XV) erkannte die Generalversammlung an, dass die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterwerfung und Herrschaft eine Verweigerung der grundlegenden Menschenrechte darstellt, im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen steht und die Förderung des Weltfriedens und der Zusammenarbeit behindert. Sie verkündete feierlich die Notwendigkeit, dem Kolonialismus in all seinen Formen und Ausprägungen ein rasches und bedingungsloses Ende zu setzen.
Am 10. Dezember 2020 verabschiedete die Generalversammlung die Resolution 75/123, mit der der Zeitraum 2021-2030 zur Vierten Internationalen Dekade zur Beseitigung des Kolonialismus erklärt wurde. Der Kolonialismus ist jedoch noch lange nicht überwunden.
Derzeit stehen auf der Liste des Sonderausschusses für Entkolonialisierung (C-24) 17 nicht selbstverwaltete Gebiete, darunter die Westsahara, die letzte Kolonie in Afrika, deren Entkolonialisierung durch die militärische Invasion und Besetzung des Gebiets durch Marokko im Jahr 1975 verhindert wurde, was die Generalversammlung unter anderem in ihren Resolutionen 34/37 vom 21. November 1979 und 35/19 vom 11. November 1980 zutiefst bedauerte.
Sechs Jahrzehnte sind seit der Verabschiedung der Resolution 1956 (XVIII) der Generalversammlung vom 11. Dezember 1963 vergangen, mit der die Generalversammlung die Westsahara in die Liste der nicht selbstverwalteten Gebiete aufnahm, die in den Geltungsbereich von Kapitel XI der UN-Charta fallen, und damit den internationalen Status der Westsahara als eine Frage der Entkolonialisierung und folglich das unveräußerliche Recht des saharauischen Volkes auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit anerkannte, das in Übereinstimmung mit der Resolution 1514 (XV) der Generalversammlung und anderen einschlägigen Resolutionen auszuüben ist.
Die Entkolonialisierung der Westsahara bleibt jedoch aufgrund der Obstruktionspolitik des Besatzerstaates Marokko in Verbindung mit der Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft unvollendet, was den Besatzerstaat bisher nicht nur dazu ermutigt hat, seine illegale Besetzung von Teilen der Westsahara fortzusetzen, sondern auch den Waffenstillstand von 1991 am 13. November 2020 zu verletzen und zu torpedieren, was zum Zusammenbruch des UN-Friedensprozesses geführt und einen neuen Krieg in der Region ausgelöst hat.
Angesichts der neuen Aggression des marokkanischen Besatzerstaates ist das saharauische Volk erneut gezwungen, seinen legitimen Kampf wieder aufzunehmen, den die Generalversammlung in ihren Resolutionen anerkannt und unterstützt hatte, darunter die Resolution 2983 (XXVII) vom 14. Dezember 1972, in der die Generalversammlung alle Staaten aufforderte, dem saharauischen Volk jede notwendige moralische und materielle Unterstützung in seinem Kampf zu gewähren.
Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Generalversammlung und ihre nachgeordneten Gremien ihre Bemühungen verdoppeln, um eine friedliche und dauerhafte Lösung für die Entkolonialisierung der Westsahara herbeizuführen, die eine unabdingbare Voraussetzung für die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Nordafrika bleibt.
New York, 14. Dezember 2023