Der rechtliche Rahmen der Westsahara im Hinblick auf die Entkolonialisierung wurde in der UN-Generalversammlung bekräftigt

NEW YORK (SPS)-. Die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen hat an diesem Mittwoch auf ihrer 79. Sitzung ohne Abstimmung eine Resolution zur Westsahara-Frage verabschiedet, die auf der Tagesordnung unter dem Punkt „Umsetzung der Unabhängigkeitserklärung“ steht an die kolonisierten Länder und Völker, in dem er den rechtlichen Rahmen der Westsahara-Frage als eine Frage der Dekolonisierung bekräftigte und damit dem marokkanischen Besatzungsregime einen neuen Rückschlag versetzte.

Die AG nahm den Bericht des UN-Generalsekretärs vom 24. Juli 2024 zur Kenntnis, der auf dieser Sitzung vorgestellt wurde.

In diesem Bericht wird betont, dass der Ausschuss für besondere politische Angelegenheiten und Entkolonialisierung (4. Ausschuss) sowie der Sonderausschuss für die Situation bei der Umsetzung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an kolonisierte Länder und Völker (24-köpfiger Ausschuss) den Westen als westlich betrachten Die Sahara soll eine Frage der Dekolonisierung sein.

Mit dieser Resolution bekräftigt die Generalversammlung das unveräußerliche Recht aller Völker auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit im Einklang mit den Grundsätzen der UN-Charta und der Resolution 1514 (XV) vom 14. Dezember 1960, die die Erklärung zur Gewährung der Unabhängigkeit festlegt an kolonisierte Länder und Völker.

Die Generalversammlung bekräftigte außerdem ihr Engagement für das sahrauische Volk und forderte das Komitee der 24 auf, die Situation der Sahara als Territorium bis zur Entkolonialisierung weiter zu prüfen.