Der Fall des sahrauischen politischen Gefangenen Sidi Abdallah Abbahah, Mitglied der Gdeim-Izik-Gruppe, ist ein erschreckendes Beispiel für die systematische Folter und Unterdrückung, die der marokkanische Staat gegenüber sahrauischen politischen Gefangenen ausübt. Nach zutiefst unfairen Prozessen zu lebenslanger Haft verurteilt, wird Herr Abbahah seit 2018 in Einzelhaft im Gefängnis Tiflet 2 gehalten – eine Praxis, die international als Form der Folter anerkannt ist.
Sein Fall wurde von seiner Anwältin, Maître Olfa Ouled, vor den UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) gebracht, die den Fall kontinuierlich begleitet. Der CAT erließ Schutzmaßnahmen und fällte schließlich eine Entscheidung, die die Verletzung der grundlegenden Rechte von Herrn Abbahah feststellte. Dennoch missachtet Marokko offen die verbindlichen Entscheidungen des Ausschusses. Aus diesem Grund verfolgt der CAT den Fall weiterhin durch Nachfolgekommunikationen, und Herr Abbahahs Fall wurde auch vom Mechanismus gegen Vergeltungsmaßnahmen erwähnt – ein weiterer Beweis für die anhaltenden Verstöße gegen internationales Recht.
Trotz der Erkenntnisse der Vereinten Nationen bleibt Herr Abbahah isoliert, ihm wird der Zugang zu seinem Anwalt verweigert, und er hat niemals offiziell Einsicht in die Entscheidung oder die Nachverfolgungsberichte des CAT erhalten. Am vergangenen Wochenende führte Herr Abbahah in einem Akt des Protestes ein 48-stündiges Fasten durch, um den rassistischen Missbrauch, die Belästigungen durch die Wärter und die anhaltende Misshandlung öffentlich anzuprangern. Es ist wichtig zu betonen, dass Herr Abbahah seit seiner Inhaftierung im Jahr 2010 mehrere längere Hungerstreiks durchgeführt hat, um die Achtung seiner Grundrechte einzufordern.
Sein physischer und psychischer Zustand verschlechtert sich zunehmend, verschärft durch den völligen Mangel an medizinischer Versorgung. Nach dem Protestfasten verschärften der Gefängnisdirektor und die Wärter die Schikanen, indem sie ihm mitteilten, dass er künftig nicht einmal mehr Tee trinken dürfe – eine weitere Form psychologischer Misshandlung.
Die medizinische Fachwelt dokumentiert eindeutig die schwerwiegenden und irreversiblen Schäden, die durch langandauernde Einzelhaft entstehen. Die anhaltende Isolation, Belästigung und Verweigerung grundlegender Rechte gegenüber Herrn Abbahah stellen Folter dar, in direkter Verletzung der Anti-Folter-Konvention, die Marokko ratifiziert hat. Obwohl Marokko auch das Fakultativprotokoll ratifiziert und einen Nationalen Präventionsmechanismus eingerichtet hat, dienen diese Maßnahmen lediglich dazu, internationalen Eindruck zu schinden und finanzielle Vorteile zu sichern, während Folter und Repression systematisch fortgesetzt werden.
Die Realität bleibt die einer systematischen, brutalen Unterdrückung, die sowohl sahrauische politische Gefangene als auch marokkanische Staatsangehörige betrifft, die aus politischen Gründen inhaftiert sind. Die Lage der sahrauischen Gefangenen ist besonders gravierend und wurde ausführlich von Human Rights Watch, Amnesty International und den Vereinten Nationen dokumentiert – jedoch ohne jegliche Verbesserung seitens Marokkos.
Herr Abbahah, der nun in sein vierzehntes Jahr willkürlicher Inhaftierung eintritt, steht sinnbildlich für das Martyrium der sahrauischen politischen Gefangenen. Sein Leben, seine Gesundheit und seine Würde werden systematisch zerstört, während die Welt schweigt. Dieses Unrecht darf nicht weiter hingenommen werden.
Die internationale Gemeinschaft muss dringend intervenieren und die sofortige und bedingungslose Freilassung von Herrn Abbahah und aller sahrauischen politischen Gefangenen fordern. Anhaltendes Schweigen fördert nur weitere Verstöße und vertieft das Leid derjenigen, die für Gerechtigkeit und Selbstbestimmung kämpfen.